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Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball
Zweck der Regel Regel 16 behandelt, wann und wie ein Spieler straflose Erleichterung in Anspruch nehmen darf, indem er einen Ball von einem anderen Ort spielt, zum Beispiel bei einer Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse oder bei einer Gefährdung durch Tiere.
  • Solche Bedingungn gelten nicht als Teil der Herausforderung, den Platz zu spielen. Straflose Erleichterung ist daher normalerweise erlaubt, ausgenommen in einer Penalty Area.
  • Der Spieler nimmt normalerweise Erleichterung in Anspruch, indem er einen Ball innerhalb eines Erleichterungsbereichs droppt, der vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung abhängig ist.
Diese Regel legt ebenfalls fest, wie straflose Erleichterung in Anspruch genommen wird, wenn der Ball eines Spielers in seinem eigenen Einschlagloch im Gelände eingebettet liegt.
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Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball
16.1

Ungewöhnliche Platzverhältnisse (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse)

Diese Regel behandelt straflose Erleichterung, die bei Beeinträchtigung durch Tierlöcher, Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse oder zeitweiliges Wasser gewährt wird.
  • Diese werden zusammengefasst ungewöhnliche Platzverhältnisse genannt, jedoch mit einer jeweils eigenen Definition.
  • Diese Regel gewährt keine Erleichterung von einem beweglichen Hemmnis (hier wird eine andere Art strafloser Erleichterung nach Regel 15.2a gewährt) oder von Ausmarkierungen oder von Bestandteilen des Platzes (keine straflose Erleichterung zulässig).
16.1a

Wann Erleichterung zulässig ist

(1) Bedeutung von Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
  • Der Ball des Spielers berührt oder liegt in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen,
  • ungewöhnliche Platzverhältnisse beeinträchtigen den beabsichtigten Stand oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers oder,
  • wenn der Ball auf dem Grün liegt, die Spiellinie wird durch ungewöhnliche Platzverhältnisse auf dem Grün oder außerhalb des Grüns beeinträchtigt.
Befinden sich die ungewöhnlichen Platzverhältnissen nahe genug, um den Spieler abzulenken, aber erfüllen sie keine der genannten Anforderungen, ist keine Beeinträchtigung nach dieser Regel gegeben. Siehe „Leitlinien für die Spielleitung“, Abschnitt 8; Musterplatzregel F-6 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen versagt, wenn ausschließlich der Raum des beabsichtigten Stands beeinträchtigt ist). (2) Erleichterung überall auf dem Platz zulässig, außer Ball liegt in Penalty Area. Erleichterung bei Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse ist nach Regel 16.1 nur zulässig, wenn sowohl
  • die ungewöhnlichen Platzverhältnissen auf dem Platz sind (nicht im Aus) und
  • der Ball auf dem Platz liegt, außer in einer Penalty Area (hier erhält der Spieler nur Erleichterung nach Regel 17).
(3) Keine Erleichterung, wenn es eindeutig unvernünftig ist, den Ball zu spielen. Regel 16.1 gewährt keine Erleichterung,
  • wenn es wegen etwas, von dem der Spieler keine straflose Erleichterung in Anspruch nehmen darf, eindeutig unvernünftig ist, den Ball zu spielen, wie er liegt, (zum Beispiel, wenn der Spieler aufgrund der Lage des Balls in einem Busch keinen Schlag ausführen kann), oder
  • Beeinträchtigung ausschließlich deshalb gegeben ist, weil ein Spieler einen unter den Umständen eindeutig unvernünftigen Schläger, Stand oder eine unter den Umständen eindeutig unvernünftige Spielrichtung wählt.
Siehe„Leitlinien für die Spielleitung“, Abschnitt 8; Musterplatzregel F-23 (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die straflose Erleichterung bei Beeinträchtigung durch ein zeitweiliges unbewegliches Hemmnis auf dem Platz oder außerhalb des Platzes gewährt).
16.1b

Erleichterung für Ball im Gelände

Liegt der Ball eines Spielers im Gelände und ist eine Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse auf dem Platz gegeben, darf der Spieler den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in folgendem Erleichterungsbereich straflos droppen (siehe Regel 14.3):
  • Bezugspunkt: Bezugspunkt ist der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung im Gelände.
  • Größe des Erleichterungsbereichs, gemessen vom Bezugspunkt: Eine Schlägerlänge, aber mit diesen Einschränkungen:
  • Einschränkungen der Lage des Erleichterungsbereichs:
    • muss im Gelände liegen.
    • darf nicht näher zum Loch liegen als der Bezugspunkt und
    • es muss vollständige Erleichterung von jeglicher Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse gegeben sein.
16.1c

Erleichterung für Ball im Bunker

Liegt der Ball eines Spielers in einem Bunker und ist eine Beeinträchtigung durch ungewöhnliche Platzverhältnisse auf dem Platz gegeben, darf der Spieler entweder (1) straflos oder (2) mit Strafe Erleichterung in Anspruch nehmen: (1) Straflose Erleichterung: Aus dem Bunker spielen. Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, jedoch
  • der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung und der Erleichterungsbereich müssen im Bunker liegen.
  • Gibt es keinen nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung in dem Bunker, darf der Spieler dennoch Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den Punkt der größtmöglichen Erleichterung im Bunker als Bezugspunkt verwendet.
(2) Erleichterung mit Strafe: Spielen außerhalb des Bunkers (Erleichterung „auf der Linie zurück“). Mit einem Strafschlag darf der Spieler den ursprünglichen oder einen anderen Ball (siehe Regel 14.3) außerhalb des Bunkers droppen. Dabei muss die Stelle des ursprünglichen Balls zwischen dem Loch und der Stelle sein, an der der Ball gedroppt wird (Es gibt keine Begrenzung, wie weit zurück der Ball gedroppt werden darf). Die Stelle auf der Linie, an der der Ball zuerst den Boden berührt, wenn er gedroppt wird, schafft einen Erleichterungsbereich von einer Schlägerlänge in jede Richtung von diesem Punkt, aber mit folgenden Einschränkungen:
  • Einschränkung der Lage des Erleichterungsbereichs: Dieser
    • darf nicht näher zum Loch sein als die Stelle des ursprünglichen Balls, und
    • darf in jedem Bereich des Platzes außerhalb desselben Bunkers sein, aber
    • muss im selben Bereich des Platzes liegen, den der Ball beim Droppen zuerst berührte.
16.1d

Erleichterung für Ball auf dem Grün

Liegt der Ball eines Spielers auf dem Grün und wird durch ungewöhnliche Platzverhältnisse auf dem Platz beeinträchtigt, darf der Spieler straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen oder einen anderen Ball an den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung legt. Er muss dabei die nach Regeln 14.2b(2) und 14.2e vorgeschriebene Vorgehensweise, einen Ball zurückzulegen, einhalten.
  • Der nächstgelegene Punkt vollständiger Erleichterung muss entweder auf dem Grün oder im Gelände liegen.
  • Gibt es keinen solchen nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung, darf der Spieler trotzdem Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den Punkt größtmöglicher Erleichterung als Bezugspunkt verwendet, die entweder auf dem Grün oder im Gelände liegt.
16.1e

Erleichterung für nicht gefundenen Ball in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen

Wird der Ball eines Spielers nicht gefunden und es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen auf dem Platz zur Ruhe kam, darf der Spieler die folgende Erleichterungsmöglichkeit anstelle der Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen:
  • Der Spieler darf Erleichterung nach den Regeln 16.1b, c oder d in Anspruch nehmen, indem er die Stelle, an der der Ball zuletzt die Grenze der ungewöhnlichen Platzverhältnissen auf dem Platz gekreuzt hat, schätzt, um von dort aus den nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung zu bestimmen.
  • Sobald der Spieler einen anderen Ball ins Spiel bringt, um auf diese Weise Erleichterung in Anspruch zu nehmen
    • ist der ursprüngliche Ball nicht mehr im Spiel und darf nicht gespielt werden.
    • Dies gilt auch, wenn er anschließend vor dem Ende der Suchzeit von drei Minuten auf dem Platz gefunden wird (siehe Regel 6.3b).
Aber: Ist es nicht bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen liegt und der Ball verloren ist, muss der Spieler Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust nach Regel 18.2 in Anspruch nehmen.
16.1f

Bei Beeinträchtigung durch eine Spielverbotszone in ungewöhnlichen Platzverhältnissen muss Erleichterung in Anspruch genommen werden

In keinem der folgenden Fälle darf der Ball gespielt werden, wie er liegt: (1) Erleichterung, wenn Ball in Spielverbotszone auf dem Platz liegt, außer in Penalty Area. Liegt der Ball des Spielers innerhalb einer Spielverbotszone in oder auf ungewöhnlichen Platzverhältnissen, im Gelände, in einem Bunker oder auf dem Grün:
  • Wenn der Ball in der Spielverbotszone liegt. Der Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.
  • Spielverbotszone im Bunker. Der Spieler muss straflose Erleichterung oder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 16.1c(1) oder (2) in Anspruch nehmen.
  • Spielverbotszone auf dem Grün. Der Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch nehmen.
(2) Erleichterung, wenn Spielverbotszone auf dem Platz, aber außerhalb einer Penalty Area, Stand oder Schwung beeinträchtigt. Liegt der Ball eines Spielers außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün liegt, und eine Spielverbotszone (gleich, ob in ungewöhnlichen Platzverhältnissen oder in einer Penalty Area) beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler entweder
  • wenn erlaubt, Erleichterung nach Regel 16.1b, c oder d in Anspruch nehmen, abhängig davon, ob der Ball im Gelände, in einem Bunker oder auf dem Grün liegt oder
  • Erleichterung für einen unspielbaren Ball nach Regel 19 in Anspruch nehmen.
Bei Behinderung durch eine Spielverbotszone für einen Ball in einer Penalty Area, siehe Regel 17.1e. Strafe für Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 16.1: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
16.2

Gefährdung durch Tiere

16.2a

Wann Erleichterung erlaubt ist

Eine „Gefährdung durch Tiere“ besteht, wenn ein gefährliches Tier (wie Giftschlange, stechende Biene, Alligator, Feuerameisen oder Bär) in der Nähe eines Balls den Spieler ernsthaft verletzen könnte, wenn er den Ball spielen müsste, wie er liegt. Ein Spieler darf bei Gefährdung durch Tiere straflos Erleichterung nach Regel 16.2b in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wo sein Ball auf dem Platz liegt. Diese Regel gilt nicht für andere Situationen auf dem Platz, die Verletzungen hervorrufen könnten (zum Beispiel ein Kaktus).
16.2b

Erleichterung bei Gefährdung durch Tiere

Bei Beeinträchtigung durch gefährliche Tiere: (1) Wenn Ball außerhalb einer Penalty Area liegt. Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b, c oder d in Anspruch nehmen, jeweils abhängig davon, ob der Ball im Gelände, in einem Bunker oder auf dem Grün liegt. (2) Ball liegt in Penalty Area: Der Spieler darf straflose Erleichterung oder Erleichterung mit Strafschlag in Anspruch nehmen:
  • Straflose Erleichterung: Spielen aus der Penalty Area Der Spieler darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen, jedoch müssen der nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung und der Erleichterungsbereich innerhalb der Penalty Area liegen.
  • Erleichterung mit Strafe: Spielen von außerhalb der Penalty Area.
    • Der Spieler darf Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1d in Anspruch nehmen.
    • Besteht eine Beeinträchtigung durch gefährliche Tiere an der Stelle, von der der Ball nach Inanspruchnahme von Erleichterung mit Strafschlag außerhalb der Penalty Area gespielt werden würde, darf der Spieler erneut Erleichterung ohne zusätzliche Strafe nach (1) in Anspruch nehmen.
(3) Keine straflose Erleichterung, wenn Ball zu spielen eindeutig unvernünftig. Es gibt keine straflose Erleichterung nach Regel 16.2b:
  • wenn es aufgrund anderer Umstände als der Gefährdung durch Tiere eindeutig unvernünftig wäre, den Ball zu spielen, wie er liegt (zum Beispiel, wenn ein Spieler aufgrund der Lage des Balls in einem Busch, keinen Schlag ausführen kann), oder.
  • wenn die Beeinträchtigung nur deshalb auftritt, weil der Spieler einen unter den Umständen eindeutig unvernünftigen Schläger, Stand oder eine unter den Umständen eindeutig unvernünftige Spielrichtung wählt.
Nach dieser Regel bedeutet der nächstgelegene Punkt der vollständigen Erleichterung den nächstgelegenen Punkt (nicht näher zum Loch), an der keine Gefährdung durch gefährliche Tiere besteht. Strafe für Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 16.2: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
16.3

Eingebetteter Ball

16.3a

Wann Erleichterung erlaubt ist

(1) Ball muss im Gelände eingebettet sein. Erleichterung nach Regel 16.3b wird nur dann gewährt, wenn der Ball im Gelände eingebettet ist.
  • Es gibt keine Erleichterung nach dieser Regel, wenn der Ball nicht im Gelände eingebettet ist.
  • Aber ist der Ball auf dem Grün eingebettet, darf der Spieler die Stelle des Balls markieren, den Ball aufnehmen und reinigen, den durch den Balleinschlag verursachten Schaden ausbessern und den Ball an die ursprüngliche Stelle zurücklegen (siehe Regel 13.1c(2)).
Ausnahme – Wann Erleichterung für eingebetteten Ball im Gelände nicht erlaubt ist: Erleichterung nach Regel 16.3b wird nicht gewährt,
  • wenn der Ball in Sand an einer Stelle des Geländes, die nicht auf Fairwayhöhe oder kürzer gemäht ist, eingebettet ist, oder
  • wenn das Spielen des Balls, wie er liegt, eindeutig unvernünftig ist wegen einer Behinderung durch etwas, für das der Spieler keine straflose Erleichterung in Anspruch nehmen darf (zum Beispiel, wenn ein Spieler aufgrund der Lage des Balls in einem Busch keinen Schlag ausführen kann).
(2) Bestimmen, ob Ball eingebettet ist. Der Ball eines Spielers gilt nur dann als eingebettet, wenn
  • Der Ball in Folge des vorigen Schlags des Spielers in seinem eigenen Einschlagloch und
  • teilweise unter der Oberfläche des Bodens liegt.
Kann der Spieler nicht mit Sicherheit sagen, ob sein Ball in seinem eigenen Einschlagloch oder im Einschlagloch eines anderen Balls liegt, darf der Spieler den Ball als eingebettet behandeln, wenn die verfügbaren Informationen Grund zur Annahme geben, dass der Ball in seinem eigenen Einschlagloch liegt. Ein Ball ist nicht eingebettet, wenn er sich aufgrund von etwas anderem als dem vorigen Schlag des Spielers unterhalb der Bodenoberfläche befindet, zum Beispiel wenn
  • der Ball von einer Person in den Boden gedrückt wurde, die darauf trat,
  • der Ball direkt in den Boden geschlagen wird, ohne in der Luft gewesen zu sein oder
  • der Ball im Rahmen der Erleichterung nach einer Regel gedroppt wurde.
16.3b

Erleichterung für eingebetteten Ball

Ist der Ball eines Spielers im Gelände eingebettet und Erleichterung nach Regel 16.3a zulässig, darf der Spieler straflose Erleichterung in Anspruch nehmen, indem er den ursprünglichen oder einen anderen Ball im folgenden Erleichterungsbereichs droppt (siehe Regel 14.3):
  • Bezugspunkt: die Stelle unmittelbar hinter dem eingebetteten Ball im Gelände.
  • Größe des Erleichterungsbereichs, gemessen vom Bezugspunkt: Eine Schlägerlänge, aber mit diesen Einschränkungen:
  • Einschränkungen der Lage des Erleichterungsbereichs:
    • muss im Gelände liegen und
    • darf nicht näher zum Loch als der Bezugspunkt liegen.
Siehe Leitlinien für die Spielleitung, Abschnitt 8; Musterplatzregel F-2  (Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die Erleichterung für einen eingebetteten Ball nur in Bereichen gewährt, die auf Fairwayhöhe oder niedriger gemäht sind). Strafe für Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 16.3: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
16.4

Ball aufnehmen, um zu sehen, ob er sich in einer Lage befindet, aus der Erleichterung gewährt wird

Hat ein Spieler Grund zur Annahme, dass sich sein Ball in einer Lage befindet, aus der straflose Erleichterung nach Regel 15.2, 16.1 oder 16.3 zulässig ist, er dies aber nicht beurteilen kann, ohne den Ball aufzunehmen,
  • darf der Spieler den Ball aufnehmen, um zu prüfen, ob Erleichterung gewährt wird, aber:
  • die Stelle des Balls muss zuerst markiert werden und der aufgenommene Ball darf nicht gereinigt werden (außer auf dem Grün), siehe Regel 14.1.
Nimmt der Spieler seinen Ball ohne nachvollziehbaren Grund auf (außer auf dem Grün, wo der Spieler den Ball nach Regel 13.1b aufnehmen darf), zieht er sich einen Strafschlag zu. Ist Erleichterung zulässig und der Spieler nimmt Erleichterung in Anspruch, fällt keine Strafe an, selbst wenn der Spieler vor dem Aufnehmen die Stelle des Balls nicht markiert oder er den aufgenommenen Ball reinigte. Ist keine Erleichterung zulässig oder der Spieler entscheidet sich, keine zulässige Erleichterung in Anspruch zu nehmen:
  • zieht der Spieler sich einen Strafschlagzu, wenn er vor dem Aufnehmen die Stelle des Balls nicht markierte oder den aufgenommenen Ball in unzulässiger Weise reinigte, und
  • der Ball muss an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden (siehe Regel 14.2).
Strafe für Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen Regel 16.4: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
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