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Ausrüstung des Spielers
Zweck der Regel Regel 4 beschreibt die Ausrüstung, die Spieler während einer Runde verwenden dürfen. Da Golf ein anspruchsvolles Spiel ist, in dem der Erfolg vom Einschätzungsvermögen, Geschick und Fähigkeiten des Spielers abhängen sollte, gilt: Der Spieler
  • muss der Spieler zugelassene Schläger und Bälle benutzen,
  • darf höchstens 14 Schläger mitführen und
  • ist in der Nutzung anderer Ausrüstung eingeschränkt, die sein Spiel künstlich unterstützt.
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Ausrüstung des Spielers
Zu den genauen Bestimmungen zu Schlägern, Bällen und anderer Ausrüstung sowie das Verfahren zur Beratung und Einsendung von Ausrüstung zur Begutachtung der Zulässigkeit, siehe Ausrüstungsregeln.
4.1

Schläger

4.1a(1)/1
Abnutzung durch normalen Spielgebrauch hat keinen Einfluss aufdie Zulässigkeit
Der normale Spielgebrauch schließt Schläge, Übungsschläge und Übungsschwünge ein, ebenso Handlungen wie zum Beispiel das Herausnehmen und Zurückstecken des Schlägers in das Golfbag. Geschieht Abnutzung durch normalen Spielgebrauch, wird der Schläger des Spielers als zulässig erachtet und darf weiterhin verwendet werden. Beispiele für Abnutzung durch normalen Spielgebrauch schließen ein:
  • Material im Inneren des Schlägerkopfs löst sich und kann während des Schlags oder beim Schütteln klappern.
  • Eine abgenutzte Stelle hat sich an der Stelle auf dem Schlägergriff gebildet, an der die Daumen liegen.
  • Durch wiederholte Verwendung hat sich auf der Schlagfläche eine Vertiefung geformt.
  • Die Rillen auf der Schlagfläche sind abgenutzt.
4.1a(1)/2
Keine Strafe für einen Schlag mit einem unzulässigen Schläger,wenn der Schlag nicht zählt.
Führt ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Schläger aus, ist er nicht disqualifiziert, wenn der Schlag nicht zum Ergebnis des Spielers zählt. Beispiele, wann der Spieler sich keine Strafe für einen Schlag mit einem unzulässigenSchläger zuzieht, schließen ein:
  • Der Spieler verwendet den Schläger für einen Schlag nach einem provisorischen Ball, der nie zum Ball im Spiel wird.
  • Der Spieler verwendet den Schläger für einen Schlag, aber der Schlag wird annulliert, erneut ausgeführt oder zählt aus anderen Gründen nicht.
  • Der Spieler verwendet den Schläger für einen Schlag nach einem zweiten Ball nachRegel 20.1c(3), aber der Ball zählt nicht als sein Ergebnis.
4.1a(2)/1
Bedeutung von „Instandsetzen“
Beispiele von Instandsetzung schließen ein:
  • Ersetzen von Bleiband, das sich während eines Schlags gelöst hatte. Bleibt das Bleiband nicht an derselben Stelle des Schlägers haften, darf ein neues Band verwendet werden.
  • Befestigen von Schlägern mit verstellbarem Mechanismus, der sich während der Runde gelockert hat, die Einstellung des Schlägers darf dabei aber nicht verändert werden.
4.1b/1
Wie Strafe zur Anpassung angewandt wird, sobald ein Spieler das Loch während eines Lochspiels beginnt
Hat ein Spieler in einem Lochspiel das Spiel eines Lochs begonnen und ein Verstoß gegen Regel 4.1b wird festgestellt, wird die Strafe zur Anpassung des Lochspiels am Ende des Lochs angewandt. Hat der gegen die Regel verstoßende Spieler das Loch noch nicht begonnen, befindet er sich zwischen den Löchern und es liegt kein Verstoß für das nächste Loch vor. Beispiel: Nach Beendigung des ersten Lochs schlägt der Spieler auf dem zweiten Loch ab. Bevor der Gegner abschlägt, wird dem Gegner bewusst, dass er unter Verstoß gegen Regel 4.1b(1) 15 Schläger mit sich führt. Da der Gegner das zweite Loch noch nicht begonnen hat, wird der Stand des Lochspiels nur um ein Loch zugunsten des Spielers angepasst. Der Stand des Lochspiels wird nicht vor der Beendigung des zweiten Lochs angepasst, da das zweite Loch bereits begonnen wurde, als der Spieler abschlug.
4.1b(1)/1
Für den Spieler getragene Schläger zählen zur Höchstzahl von 14 Schlägern
Die Höchstzahl von 14 Schlägern gilt für alle Schläger, die vom Spieler, seinem Caddie oder einer anderen Person, die der Spieler bittet, Schläger für ihn zu tragen, getragen werden. Beispiel: Beginnt der Spieler die Runde mit zehn Schlägern und bittet eine andere Person, die Gruppe zu begleiten und acht weitere Schläger zu tragen, von denen der Spieler während der Runde einen oder mehrere seinem Golfbag hinzufügen möchte, wird dies als Beginn der Runde mit mehr als 14 Schlägern angesehen.
4.1b(2)/1
Mehrere Spieler dürfen Schläger in einem Golfbag mitführen
Die Regeln schränken mehrere Spieler (zum Beispiel Partner) nicht dabei ein, ihre Schläger in einem gemeinsamen Golfbag mitzuführen. Um jedoch keine Strafe nach Regel 4.1b zu riskieren, sollten sie sicherstellen, dass die Schläger jedem Spieler eindeutig zuzuordnen sind.
4.1b(2)/2
Die gemeinsame Verwendung von Schlägern ist nicht für Schläge zulässig, die für das Ergebnis eines Spielers zählen
Das Verbot, Schläger gemeinsam zu benutzen, gilt nur für Schläge, die für das Ergebnis eines Spielers zählen. Es gilt nicht für Übungsschwünge, Übungsschläge oder Schläge, die ausgeführt werden, nachdem das Ergebnis eines Lochs entschieden ist. Beispiel: Es fällt keine Strafe nach Regel 4.1b an, wenn ein Spieler zwischen dem Spiel von zwei Löchern den Putter eines anderen Spielers ausleiht und mehrere Übungsputts auf dem Grün des soeben beendeten Lochs ausführt.
4.1b(4)/1
Schlägerteile dürfen zusammengebaut werden, wenn sie nicht durch den Spieler oder für ihn getragen werden.
Regel 4.1b untersagt einem Spieler, einen Schläger aus Teilen zusammenzubauen, die durch oder für den Spieler (oder für jeden anderen Spieler, der auf dem Platz spielt) getragen werden. Sie untersagt es dem Spieler nicht, Teile zum Bau eines Schlägers zu holen oder diese gebracht zu bekommen. Beispiel: Darf ein Spieler einen Schläger hinzufügen (siehe Regel 4.1b(1)) oder einen beschädigten Schläger ersetzen (siehe Regel 4.1b(3)), gelten Schlägerteile, die aus dem Clubhaus (zum Beispiel dem Schrank des Spielers), dem Golfshop, einer Schlägerwerkstatt oder von ähnlichen Orten gebracht werden, nicht als „von irgendjemanden während der Runde für den Spieler getragen“ und dürfen durch den Spieler oder jemand anderen zusammengebaut werden.
4.2

Bälle

4.2a(1)/1
Status eines Balls, der sich nicht auf der „List of Conforming Golf Balls“ befindet
Hat die Spielleitung in einem Turnier keine Platzregel in Kraft gesetzt, die von den Spielern verlangt, einen Ball zu verwenden, dessen Marke und Modell auf der aktuellen „List of Conforming Golf Balls“ aufgeführt werden, darf der Spieler folgende Golfbälle verwenden:
  • Marke und Modell eines noch nie überprüften Balls – diese werden als zulässig angesehenund die Beweislast liegt bei der Person, die behauptet, der Ball sei unzulässig.
  • Marke und Modell, die auf einer vorherigen Liste erschienen, aber deren Aufnahmeauf die aktuelle Liste nicht erneut beantragt wurde – diese Bälle werden weiterhin alszulässig angesehen.
Marken und Modelle jedoch, die überprüft und als nicht den Ausrüstungsregeln entsprechend eingestuft wurden, dürfen nicht gespielt werden, gleich ob die Platzregel in Kraft gesetzt ist oder nicht.
4.2a(1)/2
Status eines „X-Out”-Balls, eines „wiederaufbereiteten Balls“ oder eines “Practice“-Balls
Spielt ein Spieler einen Ball, der durch den Hersteller als „X-Out“ oder „Practice“ gekennzeichnet wurde, oder einen wiederaufbereiteten Ball, werden diese Bälle nach den Ausrüstungsregeln wie folgt behandelt:
  • „X-Out“ ist die gebräuchliche Bezeichnung für einen Ball, den der Hersteller als mangelhaft ansieht (oft nur aus ästhetischen Gründen, wie Farb- oder Druckfehler), und bei dem aus diesem Grund der Name durchgestrichen wurde. „Wiederaufbereitet“bezieht sich auf einen gebrauchten Ball, der gereinigt und als “refurbished“ oder miteiner ähnlichen Bezeichnung versehen wurde. Ohne einen deutlichen Beweis, der darauf hindeutet, dass ein „X-Out“-Ball oder ein wiederaufbereiteter Ball nicht den Ausrüstungsregeln entspricht, darf ein Spieler diesen spielen. Wurde jedoch von der Spielleitung eine Platzregel in Kraft gesetzt, die das Spielen mit einem Ball verlangt, der in der Liste zugelassener Bälle aufgeführt ist, darf ein derartiger Ball nicht verwendet werden.
  • „Practice“-Bälle sind üblicherweise gelistete und zulässige Golfbälle, die mit einemStempel “Practice“ oder ähnlicher Bezeichnung gekennzeichnet wurden. „Practice“-Bälle werden genauso behandelt wie Golfbälle, die das Logo eines Golfplatzes, einerFirma, einer Schule oder ein anderes Logo tragen. Derartige Bälle dürfen auch dann verwendet werden, wenn die Spielleitung die “List of Conforming Golf Balls“ als Platzregel in Kraft gesetzt hat.
4.2a(1)/3
Keine Strafe für das Spielen eines unzulässigen Balls, wenn der Schlag nicht zählt
Führt ein Spieler einen Schlag mit einem unzulässigen Ball oder nach einem Ball aus, der nicht auf der „List of Conforming Golf Balls“ steht, wenn die entsprechende Platzregel in Kraft gesetzt wurde, ist der Spieler nicht disqualifiziert, wenn der Schlag nicht für das Ergebnis des Spielers zählt. Beispiele, wann sich ein Spieler keine Strafe zuzieht, obwohl er einen unzulässigen Ball spielt:
  • Spielen eines provisorischen Balls, aber der provisorische Ball wird nie zum Ball im Spiel.
  • Der Schlag mit diesem Ball wird annulliert, erneut ausgeführt oder zählt aus anderen Gründen nicht.
  • Spielen eines zweiten Balls nach Regel 20.1c(3), aber dieser Ball ist nicht der Ball, der für das Ergebnis zählt.
4.3

Gebrauch von Ausrüstung

4.3a/1
Beschränkungen von Materialien für das Lesen von Grüns
Regel 4.3 schränkt die Verwendung von Ausrüstung und Hilfsmitteln ein, die den Spieler bei seinem Spiel unterstützen könnten, basierend auf dem Prinzip, dass Golf eine Sportart ist, in der der Erfolg von der Geschicklichkeit und dem Können des Spielers abhängt. Diese Klarstellung der Regel 4.3 schränkt die Größe und den Maßstab detaillierter Karten des Grüns und aller ähnlichen elektronischen oder digitalen Materialien ein, die ein Spieler auf der Runde verwenden darf, um sich das Lesen seiner Spiellinie auf dem Grün zu erleichtern. Die Fähigkeit des Spielers, ein Grün zu lesen, bleibt damit ein wesentlicher Teil der Fertigkeit des Puttens. Karten eines Grüns Der Spieler darf eine Karte oder andere Informationen über das Grün verwenden, mit der Ausnahme, dass:
  • jede Abbildung eines Grüns auf den Maßstab 1:480 (1 cm auf der Karte = 480 cm auf dem Grün) oder kleiner eingeschränkt ist („Höchstmaßstab“);
  • jedes Buch oder andere Schriftstück mit einer Karte oder einer Abbildung eines Grüns nicht größer ist als 10,8 × 17,8 cm („Höchstgröße“). Ein Blatt mit der grafischen Angabe von Lochpositionen, dass neun oder mehr Löcher auf einem einzelnen Blatt Papier zeigt, darf trotzdem größer sein, vorausgesetzt dass die Abbildung eines einzelnen Grüns den Maßstab einhält;
  • keine Vergrößerung der Informationen über das Grün erlaubt ist, mit der Ausnahme, dass ein Spieler die üblichen aus medizinischen Gründen verordneten Brillen oder Linsen tragen darf;
  • handschriftliche Zeichnungen oder Aufzeichnungen über ein Grün nur zulässig sind, wenn sie in einem Buch oder auf Papier bis hin zur Höchstgrenze enthalten sind und vom Spieler oder seinem Caddie verfasst wurden.
Elektronische oder digitale Karten eines Grüns In elektronischer oder digitaler Form muss jede Abbildung eines Grüns die oben genannten Beschränkungen von Maßstab und Größe einhalten. Auch wenn eine elektronische oder digitale Karte des Grüns die oben genannten Beschränkungen einhält, verstößt der Spieler dennoch gegen Regel 4.3, wenn er ein Gerät derart verwendet, dass es der Absicht dieser Beschränkungen nicht entspricht, zum Beispiel durch
  • Vergrößern der Anzeige des Grüns über den Höchstmaßstab oder die Höchstgrenze hinaus;
  • Angeben einer empfohlenen Spiellinie auf Basis der Lage (oder geschätzten Lage) des Balls des Spielers (siehe Regel 4.3a(1)).
Häufig gestellte Fragen: Ein Dokument mit häufig gestellten Fragen in Bezug auf Materialien zum Grün finden Sie hier: https://serviceportal.dgv-intranet.de/regularien/golfregeln/informationen-fuer-clubs-und-g.cfm
4.3a/2
Wann Gebrauch einer Ausrichtungshilfe Regelverstoß wird
Nutzt ein Spieler eine „Ausrichtungshilfe“ (siehe Definition in Ausrüstungsregeln), um die Spiellinie anzuzeigen und positioniert den Ball dann auf der Grundlage der Richtung dieser Ausrichtungshilfe, verstößt der Spieler gegen Regel 4.3a. Zum Beispiel kommt der Ball eines Spielers auf dem Grün zur Ruhe und der Spieler markiert die Lage des Balles mit einer „Ausrichtungshilfe“. Dabei wird die Ausrichtungshilfe so hingelegt, dass sie die Spiellinie anzeigt. Nimmt der Spieler dann den Ball auf und legt ihn so wieder zurück (dies umfasst auch das Rotieren des Balls), dass eine Markierung auf dem Ball an der Ausrichtungshilfe ausgerichtet wird, verstößt der Spieler gegen Regel 4. 3a. (Neu)
4.3a(1)/1
Einschränkung der Verwendung von Ausrüstung, Gefälle zu messen
Obwohl ein Spieler seinen Schläger beim Beurteilen oder Schätzen von Gefälle oder Konturen als Lot verwenden darf, gibt es andere Ausrüstung, die ein Spieler nicht beim Beurteilen eines Gefälles oder einer Kontur verwenden darf. Beispiel: Ein Spieler darf ein Gefälle nicht messen durch:
  • Hinlegen einer Getränkeflasche, um sie als Wasserwaage zu benutzen.
  • Halten oder Hinlegen einer Wasserwaage.
  • Verwendung eines Gewichts an einer Schnur als Lot.
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